AGB´s

 

Die Benutzung von Werkstatt und Werkzeugen sowie die
Durchführung von Reparaturarbeiten erfolgen auf eigene Gefahr!
Für Diebstahl und selbstverschuldete Beschädigung übernehmen wir keine Haftung!
Dieser Betrieb ist Kameraüberwacht!

 

 

§ 1
Zahlungsbedingungen:

 

Alle Rechnungen der Firma ICS-Racing Peter Sammet sind sofort ohne Abzug in bar zahlbar. Ersatzteilbestellungen sind direkt bei Beauftragung durch den Kunden in bar zahlbar. Werden spezifisch für einen Kunden bestellte Ersatzteile innerhalb von vier Wochen nicht abgeholt, ist die Firma ICS-Racing Peter Sammet berechtigt, die Ersatzteile anderweitig zu verkaufen oder zurückzugeben, wobei ein Teil in Höhe von 25% des Gesamtbetrages für Lagerkosten und Bearbeitungsgebühr einbehalten werden muss.

 

 

§ 2
Nutzung der Mietwerkstatt:

 

Für die Nutzung der Mietwerkstatt gelten folgende Bedingungen:
Der Vermieter stellt Werkzeug und Maschinen in betriebsfähigem Zustand zur Verfügung. Stellt der Kunde Mängel an den Mietgegenständen fest, sind diese sofort zu reklamieren.
Der Vermieter haftet nur für Sach- und Personenschäden des Kunden sowie Dritter, wenn diese durch Mängel, die bereits bei Übergabe am Mietgegenstand vorhanden waren, verursacht wurden.
Die Haftung bei selbst mitgebrachten Werkzeugen und Maschinen liegt beim Kunden.
Die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen beim Einsatz der Mietgegenstände und der selbst mitgebrachten Werkzeuge sind unbedingt einzuhalten.
Der Einsatz selbst mitgebrachter Werkzeuge und Maschinen, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen (Schweißgeräte, Trenngeräte, umweltgefährdende Tätigkeiten usw.) sind dem Vermieter anzuzeigen.
Der Einsatz aller Werkzeuge und Maschinen ist nur zum bestimmungsmäßigen Gebrauch zulässig.
Der Kunde hat die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln, für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und Verlust und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Kunde in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nicht gestattet.

Werkzeuge und Maschinen dürfen nur an dem angemieteten Arbeitsplatz eingesetzt werden. Der angemietete Arbeitsplatz und die benutzten Werkzeuge sind gesäubert zu hinterlassen. Die Entsorgung selbst mitgebrachter und ausgebauter Materialien liegt, wenn nicht abgesprochen, beim Kunden. Bei Nichtnutzung reservierter Arbeitsplätze und Mietgegenstände ist der halbe Mietpreis zu entrichten. Der Vermieter haftet nur für die Nichterfüllung eines Mietvertrages, wenn dieser durch sein grob fahrlässiges Verhalten nicht realisiert werden konnte.

 

 

§ 3
Erfüllungsort und Gerichtsstand:

 

Erfüllungsort ist der Sitz bzw. die Verkaufsstelle der Mietwerkstatt ICS-Racing Peter Sammet.
Als Gerichtsstand wird für beide Vertragspartner, das für den Firmensitz zuständige Gericht bestimmt.
Gerichtsstand: Amtsgericht Michelstadt

 

 

§ 4

 

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein sollte, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

 

 

ICS-Racing AGB
Unsere AGB´s zum Download.
ICS-Racing-AGB_2.0.pdf
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